REBLL NETWORK – Updated March 2026

1. Anwendbarkeit

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") gelten für alle Dienstleistungen (wie unten definiert), die für REBLL Network B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: "REBLL"), gegründet nach niederländischem Recht, handelnd unter dem Handelsnamen REBLL, mit Sitz in Watertorenplein 4A 1051 PA, Amsterdam, Niederlande, eingetragen unter der Nummer 70543046 im Handelsregister der niederländischen Handelskammer, erbracht werden.

1.2 Durch die Anmeldung, Registrierung oder anderweitige Registrierung als Affiliate oder Publisher von REBLL im REBLL-Netzwerk sind der Affiliate (wie unten definiert), seine Agenten, Vertreter, Mitarbeiter und jede andere Person, die in seinem Namen in Bezug auf die Nutzung des Dienstes handelt, an diese Geschäftsbedingungen gebunden und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich aller Bedingungen, die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind oder die der Affiliate vorgibt, anzuwenden, oder die in der Korrespondenz oder in Dokumenten des Affiliates vermerkt sind, unabhängig vom Datum ihrer Übermittlung an REBLL.

1.3 Das Anmeldeformular auf der Website von REBLL stellt ein Angebot von REBLL an den Affiliate dar, die hier genannten Leistungen gemäß diesen AGB zu erbringen. Die AGB gelten als vom Affiliate angenommen, wenn der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte eintritt: (i) der Affiliate den Registrierungsprozess auf der REBLL-Website abschließt; (ii) der Affiliate Anzeigen auf seinem Medium schaltet oder (iii) der Affiliate irgendeine Handlung vornimmt, die mit der Erbringung der Leistungen vereinbar ist; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.

2. Definitionen

2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Definitionen die folgende Bedeutung:

3. Die Dienste

3.1 Ein Vertrag zwischen REBLL und dem Affiliate tritt mit seiner Aufnahme als Affiliate oder Publisher in das Netzwerk von REBLL in Kraft und bleibt bis zu seiner Kündigung bestehen. REBLL kann die Aufnahme eines Affiliates aus beliebigen Gründen jederzeit verweigern und ist nicht verpflichtet, den Affiliate über den Grund der Ablehnung zu informieren.

3.2 Damit der Partner den Dienst erbringen kann:

a) REBLL verwendet die angegebene URL, um den Tracking-Code zu erstellen;

b) REBLL generiert abgeleitete URLs für den Affiliate (um unter anderem das Land anzusprechen) (die "abgeleitete URL"); und

c) REBLL wird den Tracking-Code für die weitere Nutzung interner Echtzeitstatistiken für einen genauen und zeitnahen Abgleich mit dem Advertiser und dem Affiliate einsetzen/verwenden.

d) REBLL kann sich dafür entscheiden, ein White Label anzubieten, das der Affiliate exklusiv als Provided URL verwenden kann.

3.3 Der Werbetreibende muss die abgeleitete URL auf seinem Medium platzieren (Links mit). Nur der Werbetreibende ist für die Platzierung und Pflege der Tracking-Codes auf den entsprechenden Landing Pages verantwortlich.

3.4 REBLL hat das Recht, den Dienst jederzeit mit oder ohne Grund auszusetzen, z.B. wenn eine der folgenden Situationen eintritt, und zwar mindestens für die Dauer dieser Situation und die Dauer der daraus resultierenden Auswirkungen:

a) der Firmenname, die Umsatzsteuernummer, die Adresse und die Kontaktpersonen des Affiliates in der Datenbank von REBLL nicht korrekt ausgefüllt sind.

b) das Anmeldeformular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und/oder von einem/einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter/in des Mitgliedsunternehmens eingereicht wurde.

c) das Mitglied, aus welchen Gründen auch immer, den Verhaltenskodex oder das Notice of Takedown-Verfahren von REBLL nicht (mehr) ordnungsgemäß und effektiv einhält.

d) das verbundene Unternehmen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt hat.

3.5 REBLL überwacht und registriert den auf den Medien erzeugten Verkehr.

3.6 REBLL übernimmt keinerlei Garantie für die Ergebnisse einer Kampagne.

3.7 Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege seines Mediums und für alle Materialien, die auf ihm erscheinen. REBLL lehnt jegliche Haftung und Verantwortung für solche Angelegenheiten ab.

3.8 Der Partner muss dafür sorgen, dass jede Kampagne ordnungsgemäß lokalisiert wird. Der Affiliate sichert zu und gewährleistet, dass die Kampagne und die Werbemittel (i) in die korrekten Sprachen übersetzt sind, die für die Länder gelten; (ii) vollständig mit allen nationalen und staatlichen Gesetzen und Rechtsvorschriften der Länder übereinstimmen; (iii) vollständig mit allen Vorschriften aller Stellen übereinstimmen, die mit der Durchsetzung von (gesetzlichen) Vorschriften betraut sind, einschließlich und ohne Einschränkung der Vorschriften von Bewertungsgremien (z.B. ESRB, USK, etc.) (iv) mit einer entsprechenden Altersfreigabe versehen sind. Der Partner stellt REBLL von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die oben genannten Garantien und aus anderen Gründen frei und hält sie schadlos.

3.9 Der Service kann von REBLL aus praktischen Gründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail) an den Affiliate modifiziert, ergänzt, geändert oder gekündigt werden. Sollte der Affiliate die Modifikationen, Ergänzungen und/oder Änderungen nicht akzeptieren, hat er das Recht, die Erbringung der Dienstleistung durch sofortige Mitteilung an REBLL einzustellen, so dass REBLL die Dienstleistung unterbrechen oder beenden kann.

4. Zahlung

4.1 REBLL wird in regelmäßigen Abständen Conversion-Statistiken von dem/den Werbetreibenden anfordern.

4.2 Auf der Grundlage der REBLL-Statistiken wird REBLL die Leistungen im Namen des Affiliates an sich selbst in Rechnung stellen, wobei die Rechnungs- und Zahlungsbedingungen von dem designierten Account Manager bei REBLL festgelegt werden.

4.3 Falls der Affiliate die Richtigkeit einer Rechnung und/oder der REBLL-Statistik bestreiten möchte, muss er dies unverzüglich nach Erhalt der bestrittenen Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum, gegenüber REBLL geltend machen. Wenn der Affiliate eine Rechnung von REBLL nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach deren Datum anfechtet, gilt die Rechnung als vom Affiliate akzeptiert.

4.4 Abzüge, Rückbuchungen oder Gutschriften werden von REBLL nicht akzeptiert, es sei denn, REBLL hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Ein betrügerischer Lead muss dem Netzwerk-Kundenbetreuer von REBLL mit vollständigen Beweisen vorgelegt werden, die belegen, dass der Lead, der Verkauf, die Aktion und/oder die Installation tatsächlich erfolgt sind. Ein Werbetreibender hat sieben (7) Tage ab Rechnungsdatum Zeit, REBLL Beweise für Betrug oder minderwertige Traffic-Qualität vorzulegen, wenn er die Verweigerung von Conversions beantragt. Nach Erhalt dieser Berichte werden diese von REBLLs Netzwerk-Kundenbetreuer ausgewertet.

4.5 REBLL erhält wöchentlich Betrugsberichte, um die Gültigkeit der Leads zu bestimmen. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungszyklus behält sich REBLL das Recht vor, die Gültigkeit von Leads bis zu einem Monat nach der Generierung dieser Leads anzufechten. Sollte der Fall eintreten, dass Leads ausgezahlt wurden, bevor der Betrug festgestellt wurde, wird der strittige Betrag von zukünftigen Zahlungen an den Partner abgezogen. Wenn keine zukünftigen Zahlungen erfolgen, wird REBLL dem Partner den strittigen Betrag in Rechnung stellen.
 

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Die Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und gilt für die Dauer von einem (1) Jahr. Danach verlängert sie sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern sie nicht gemäß dieser Klausel 5 gekündigt wird.

5.2 Der Affiliate ist berechtigt, seine Registrierung bei REBLL oder den Vertrag mit oder ohne Grund durch schriftliche Mitteilung an REBLL mit einer Frist von mindestens zweiundsiebzig (72) Stunden zu kündigen.

5.3 Sollte REBLL den Affiliate darüber informieren, dass ein Advertiser eine Kampagne zu einem beliebigen Zeitpunkt pausieren möchte, wird der Affiliate dafür sorgen, dass die gewünschte Pause innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Benachrichtigung durch REBLL (auch per E-Mail) in Kraft tritt, es sei denn, REBLL weist den Affiliate zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich anders an.

5.4 REBLL ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Affiliate mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Service auszusetzen (teilweise, z.B. in Bezug auf eine oder mehrere Kampagnen, oder in seiner Gesamtheit).

5.5 Bei Beendigung der Vereinbarung wird der Affiliate die Nutzung des Dienstes unverzüglich einstellen, alle Links zu den Landing Pages löschen und alle vertraulichen Informationen von REBLL oder einem Advertiser löschen oder von seinem Computer entfernen. Zur Klarstellung: Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Provisionen für Conversions, die nach dem Beendigungsdatum getätigt werden. Dies entbindet den Affiliate jedoch nicht von seinen Verpflichtungen gemäß den verbleibenden Bestimmungen der Vereinbarung, insbesondere Klausel 6 (Vertraulichkeit und geistige Eigentumsrechte).

6. Vertraulichkeit und Rechte an geistigem Eigentum

6.1 Der Affiliate verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er von REBLL oder einem Advertiser erhalten hat, sowie den Inhalt jeglicher vertraulicher Kommunikation mit REBLL oder einem Advertiser im Zusammenhang mit diesen Services vertraulich zu behandeln und diese Informationen oder Kommunikation nicht an andere Personen weiterzugeben.

6.2 Klausel 6.1 findet keine Anwendung, wenn und soweit: (i) die Offenlegung durch die Vereinbarung erlaubt ist, (ii) die Offenlegung durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, (iii) die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Regulierungs- oder Regierungsbehörde erfolgt, wenn dies im Zusammenhang mit den Geschäften der betreffenden Partei mit einem Gericht oder einer Regulierungs- oder Regierungsbehörde erforderlich oder angemessen ist, (iv) die Offenlegung zur Durchsetzung der Vereinbarung erforderlich ist oder (v) die offenlegende Partei der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat. Im Falle einer Offenlegung von Informationen gemäß den Unterabsätzen (ii) und (iii) stimmt sich die offenlegende Partei - soweit dies möglich und zulässig ist - mit der anderen Partei über den Inhalt, die Form und den Zeitpunkt der Offenlegung ab.

6.3 REBLL besitzt alle Rechte an geistigem Eigentum, Know-how oder anderen Rechten, die mit REBLL und seinen Dienstleistungen für Werbetreibende verbunden sind, oder hat die Rechte daran.

6.4 Jeder Werbetreibende ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass (i) alle Informationen, Produkte, Materialien, Elemente, Kunstwerke, Kreationen, Entwürfe und alle anderen Werke (Werke im Sinne des niederländischen Urheberrechtsgesetzes), die in den Anzeigen, der/den Landing Page(s), der Website des Werbetreibenden, einschließlich White Label, enthalten sind, nicht anstößig oder in irgendeiner Weise verboten sind und (ii) dass diese Werke nicht anstößig sind.

7. Verhaltenskodex und Compliance

7.1 At all times, the Affiliate shall comply with REBLL’s VerhaltenskodexDatenschutzbestimmungen und Hinweis- und Abmeldeverfahrendie von REBLL von Zeit zu Zeit geändert werden können, rechtzeitig und vollständig.

7.2 Der Partner muss jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich der geltenden Gesetze über die Erhebung personenbezogener Daten wie die niederländische Datenschutzverordnung (Algemene Verordening Gegevens-bescherming).

7.3 Der Partner muss sicherstellen, dass keines seiner Medien falsche, unwahre oder irreführende Informationen enthält.

7.4 Der Affiliate willigt ein, dass personenbezogene Daten, die innerhalb der Organisation von REBLL zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie mit dem Service in Verbindung stehen oder nicht, an alle Personen innerhalb der Organisation von REBLL weitergegeben werden, die diese Informationen im Zusammenhang mit dem Service oder bei der Verwaltung der Beziehung mit dem Affiliate nutzen können. Der Affiliate willigt außerdem in die Nutzung aller zu diesem Zeitpunkt üblichen Kommunikationsmethoden ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail und Internet, sowie in die Zusendung von Newslettern und anderen Informationen durch REBLL zu Marketingzwecken.

7.5 REBLL ist berechtigt, Cookies auf der/den Landing Page(s) und jedem Medium zu setzen. Diese von REBLL platzierten Cookies sind für mindestens dreißig (30) Tage nach dem ersten Besuch eines Besuchers gültig. REBLL hat das Recht, Daten zu sammeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten in anonymer Form, jedoch unter Ausschluss personenbezogener Daten, die unter die Allgemeine Datenschutzverordnung (niederländisch: niet zijnde persoonsgegevens in de zin van de Algemene Verordening Gegevensbescherming) fallen. Für den Fall, dass REBLL personenbezogene Daten im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung erhebt, muss ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden. Wenn der Affiliate Cookies auf seinem Medium platziert, muss er alle erforderlichen Zustimmungen von allen Nutzern oder Personen einholen, um Cookies zu platzieren und/oder (personenbezogene) Daten zu verarbeiten oder personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben.

7.6 REBLL kann eine mehrstufige Betrugserkennung einrichten, um die Verhinderung von künstlichem Traffic zu optimieren. Wenn künstlicher Traffic durch die Betrugserkennung von REBLL entdeckt wird, wird der Affiliate darüber informiert. Falls der Affiliate künstlichen Traffic entdeckt, muss er REBLL unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) darüber informieren.

(Für Informationen zur Einhaltung der Vorschriften wende dich bitte an compliancy@rebll.com)

8. Begrenzung der Haftung

8.1 In keinem Fall haftet REBLL oder eine seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Partner, Lizenzgeber oder Lieferanten für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder beiläufig entstandene Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Zugang, der Nutzung oder der Unmöglichkeit des Zugangs oder der Nutzung des Dienstes ergeben, selbst wenn REBLL auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, es sei denn, diese Schäden sind unmittelbar und ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens REBLLs zurückzuführen.

8.2 REBLL haftet in keinem Fall für Mängel des Dienstes, Unterbrechungen der Erreichbarkeit des Dienstes, der Landing Page(s) oder der REBLL-Statistiken, Verstöße gegen Daten oder Datenverluste auf dem Informationsverarbeitungssystem, Mängel des Sicherheitssystems oder Viren oder andere schädliche Softwarekomponenten; oder für Schäden, die durch Viren oder Softwarekomponenten und/oder die Website eines Advertisers, einschließlich eines White Labels, verursacht werden. REBLL haftet nicht für Fehler bei der Implementierung der Links auf der Website eines Advertisers, einschließlich eines White Labels, oder für die angegebene Funktion der Links. Außerdem hat REBLL keine Kontrolle über die Handlungen oder Unterlassungen anderer Partner oder Publisher innerhalb oder außerhalb seines Netzwerks oder anderer Dritter und haftet daher nicht für diese. REBLL haftet in keiner Weise für Vereinbarungen, die direkt zwischen einem Advertiser und Dritten getroffen werden.

8.3 Wenn und soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung oder ein Gewährleistungsausschluss gemäß dieser Klausel 8 nach geltendem Recht nicht zulässig ist, gilt ein solcher Ausschluss, eine solche Beschränkung oder ein solcher Haftungsausschluss nicht für das verbundene Unternehmen, sondern nur in dem Umfang, in dem er nicht zulässig ist. In diesem Fall ist ein solcher Ausschluss, eine solche Beschränkung oder ein solcher Haftungsausschluss auf das nach geltendem Recht erforderliche Maß zu beschränken.

8.4 Soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt werden kann, ist die Haftung von REBLL auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung in der betreffenden Angelegenheit ausgezahlt wird. Für den Fall, dass aus irgendeinem Grund kein Geld aus der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, ist die Haftung von REBLL auf einen Höchstbetrag von 5.000 € (fünftausend Euro) begrenzt.

8.5 Ein Anspruch gegen REBLL erlischt in jedem Fall, wenn REBLL nicht spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte eine schriftliche Mitteilung über einen solchen Anspruch erhalten hat: (i) Beendigung des Vertrages oder (ii) Entdeckung eines Ereignisses oder Umstandes durch das Mitgliedsunternehmen, das diesen Anspruch begründet oder begründen kann.

8.6 Der Affiliate stellt REBLL, seine Tochtergesellschaften und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Partner, Mitglieder, Manager, Mitarbeiter, Agenten und Anwälte von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Leistungen des Affiliates ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, es sei denn, diese Ansprüche resultieren aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von REBLL. Diese Entschädigung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

8.7 Unter keinen Umständen haften REBLL oder eine seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Partner, Lizenzgeber oder Lieferanten für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des White Labels entstehen.

9. Sonstiges

9.1 Der Affiliate sichert REBLL zu, dass alle Informationen, die er REBLL über sich und sein Geschäft zur Verfügung stellt, wahr, richtig und vollständig sind. Der Affiliate wird REBLL unverzüglich per E-Mail über alle Änderungen seiner Angaben informieren.

9.2 Diese Geschäftsbedingungen, einschließlich des Verhaltenskodex von REBLL und des Notice-and-Takedown-Verfahrens, können von REBLL jederzeit geändert werden. Eine solche Änderung wird mit der Benachrichtigung des Affiliates oder der Veröffentlichung auf der Website von REBLL wirksam. Durch die weitere Bereitstellung der Dienste nach einer solchen Veröffentlichung oder Benachrichtigung wird davon ausgegangen, dass der Affiliate diese Änderungen akzeptiert.

9.3 Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung oder ein Teil davon unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden sich die Parteien auf eine notwendige Änderung der Vereinbarung einigen, um die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bestehenden Interessen und Ziele der Parteien zu erreichen.

9.4 Der Affiliate darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von REBLL weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder verpfänden.

9.5 Alle vom Affiliate vorgeschlagenen Änderungen der Vereinbarung müssen zwischen REBLL und dem Affiliate schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten.

9.6 Eine Entscheidung von REBLL, seine Rechte nicht geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

9.7 Nichts in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag begründet eine Partnerschaft oder ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen REBLL und dem Affiliate oder kann als solches angesehen werden.

10. Geltendes Recht

10.1 Das Rechtsverhältnis zwischen REBLL und dem Affiliate, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

10.2 Im Falle von Streitigkeiten, die sich auf die Vereinbarung beziehen oder daraus entstehen und die nicht gütlich zwischen REBLL und dem Mitglied beigelegt werden können, wird der Streitfall ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden, unbeschadet des Rechts, Berufung einzulegen.

11 New-Affiliate Payment Boost Program

11.1. General

11.1.1 New-Affiliates that want to participate in the Payment Boost Program must begin generating leads, as described under clause 11.2, within fourteen (14) days of the Account Setup Date. 

11.1.2 The Payment Boost Program ends after the Affiliate is no longer deemed to be a New-Affiliate, in line with its definition under clause 2.

11.2. Revenue qualification

11.2.1 Only valid, legitimate, and verified leads will be considered eligible for the total revenue.Traffic quality across all accounts will be calculated based on the total combined lead volume and averaged accordingly, as determined by REBLL Network.

11.2.2 A minimum threshold of two thousand euro (€2.000) in eligible revenue per monthly period is required to qualify for the Payment Boost. This threshold applies separately to each individual monthly period.

11.2.3 If a New-Affiliate operates multiple accounts under the same ownership or control, the total number of eligible leads across all accounts will be aggregated. For the avoidance of doubt, this only applies to accounts that are set up during the time that the Payment Boost Program is active.

11.2.4 Fraudulent, invalid, duplicate, incentivized, or otherwise non-compliant leads and Artificial Traffic will be excluded at the sole discretion of REBLL Network of the total revenue.

11.2.5 Revenue generated through CPL third party offers will not be counted. Only revenue generated through approved in-house offers are eligible.

11.2.6 REBLL Network reserves the right to review, validate, approve, reject, or adjust lead counts at any time to ensure compliance with quality standards and fraud prevention policies.

11.3. Monthly evaluation and reset

11.3.1 The New-Affiliate’s performance is evaluated on a monthly basis, whereas the first monthly period begins on the Account Setup Date.

11.3.2 At the start of each new monthly period, all performance metrics, thresholds, and percentage calculations are reset, and eligibility is reassessed independently for that month.

11.3.3 Failure to meet eligibility requirements in one month does not disqualify the Affiliate from receiving the Payment Boost in subsequent months, provided all requirements are met in those months.

11.4. Payment Terms and Timing

11.4.1 The Payment Boost will be applied to the “Cost” column in the Cake platform for the applicable performance month.

11.4.2 Regardless of under which payment terms the Affiliate operates, payment of the Payment Boost will be made with a delay of two (2) months following the end of the applicable performance month. This delay allows sufficient time for performance stabilization, fraud review, validation, and quality assurance. For example: if an account is set up on April 15, the first month ends on May 14. The Payment Boost for the first month performance period will be paid together with the June invoice, issued in the first week of July.

11.5. Right to Modify or Terminate

11.5.1 REBLL Network reserves the right, at its sole discretion, to modify, suspend, restrict, or terminate the Payment Boost Program, or any part thereof, at any time, with or without prior notice. 

11.5.2 Any modification or termination will not affect Payment Boost payments already approved prior to the effective date of the change, unless fraud, abuse, or breach of these Terms is identified.

11.6. Final Determination

11.6.1 All determinations made by REBLL Network regarding eligibility, lead validation, fraud assessment, performance calculations, and Payment Boost amounts shall be final, conclusive, and binding.

11.6.2 REBLL Network shall have sole discretion in interpreting and applying these Terms and Conditions.

11.7. Abuse, Fraud, or Circumvention

11.7.1 Any attempt by the Affiliate to manipulate, artificially inflate, abuse, or circumvent the Payment Boost Program, including but not limited to generating fraudulent leads, using unauthorized traffic sources, or exploiting system loopholes, is strictly prohibited.

11.7.2 If REBLL Network determines, at its sole discretion, that abuse, fraud, or circumvention has occurred or is suspected, REBLL Network reserves the right to:

a) disqualify the Affiliate from the Payment Boost Program;

b) withhold or revoke any unpaid Payment Boost amounts;

c) adjust or reverse previously credited Payment Boost amounts;

d) suspend or terminate the Affiliate’s account; and/or

e) take any additional action deemed necessary to protect the integrity of the program.